kleines theater Bad Godesberg und THEATER&EHRENFELD
Rechtlich überarbeiteter Entwurf, Stand: Deutschland 2026
1. Geltungsbereich
Diese Haus- und Besucherordnung gilt für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten und den zugehörigen Außenbereichen des kleinen theater Bad Godesberg und des Theater&Ehrenfeld aufhalten. Sie gilt insbesondere für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, Führungen, Proben, Vermietungen und sonstigen Nutzungen des Hauses.
Mit dem Betreten des Hauses erkennen Besucherinnen und Besucher diese Haus- und Besucherordnung als verbindlich an. Abweichende oder ergänzende Regelungen für einzelne Veranstaltungen, insbesondere Sicherheits-, Alters- oder Einlassbestimmungen, bleiben vorbehalten, soweit sie den Besucherinnen und Besuchern rechtzeitig und zumutbar bekannt gemacht werden.
2. Hausrecht und Anweisungen des Personals
Das Hausrecht wird durch die Theaterleitung, deren Vertretung sowie durch hierzu beauftragte Mitarbeitende, das Aufsichtspersonal und gegebenenfalls eingesetztes Sicherheits- oder Ordnungspersonal ausgeübt.
Den berechtigten Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten. Personen, die gegen diese Haus- und Besucherordnung verstoßen, berechtigte Anweisungen nicht befolgen oder den sicheren und geordneten Veranstaltungsbetrieb beeinträchtigen, können vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
3. Zutritt, Eintrittskarten und Einlasszeiten
Der Zutritt zu allgemein zugänglichen Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungs- und Veranstaltungszeiten sowie im Rahmen der jeweils geltenden Besuchsbedingungen gestattet.
- Veranstaltungen können nur von Personen besucht werden, die die jeweiligen Besuchsbedingungen erfüllen, insbesondere im Besitz einer gültigen Eintrittskarte, Einladung, Akkreditierung oder sonstigen Zutrittsberechtigung sind.
- Eintrittskarten, Einladungen oder sonstige Zutrittsnachweise sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Nach Verlassen des Theatersaals berechtigt eine bereits entwertete Eintrittskarte nur dann erneut zum Eintritt, wenn dies vom Theaterpersonal ausdrücklich zugelassen wird.
- Der Einlass in den Theatersaal beginnt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Das Theken- und Garderobenfoyer öffnet in der Regel 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Abweichende Öffnungs- und Einlasszeiten bleiben vorbehalten.
- Veranstaltungsräume, Nebenräume, Bühnenbereiche, Künstlergarderoben, Technikräume, Verwaltungsbereiche und Backstage-Bereiche dürfen außerhalb öffentlich zugänglicher Zeiten nur von hierzu berechtigten Personen betreten werden.
- Der Zutritt zu Künstlergarderoben und Backstage-Bereichen ist ausschließlich Künstlerinnen und Künstlern, Mitwirkenden sowie dienstlich beauftragten Personen gestattet.
4. Zuspätkommen und Platzanspruch
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn zu erscheinen. Nach Beginn einer Vorstellung ist ein Einlass in den Theatersaal nur möglich, wenn der Veranstaltungsablauf dadurch nicht gestört wird und das Aufsichtspersonal den Einlass gestattet.
Ein Anspruch auf den gebuchten oder ausgewiesenen Sitzplatz besteht nach Vorstellungsbeginn nicht mehr uneingeschränkt. Das Aufsichtspersonal kann aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen andere Plätze zuweisen oder den Einlass erst zu einem geeigneten Zeitpunkt, insbesondere in der Pause, ermöglichen.
5. Einlass- und Sicherheitskontrollen
Zum Schutz der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, der Mitwirkenden und des Hauses behält sich das kleine theater Bad Godesberg vor, vor oder während des Aufenthalts im Haus Einlass- und Sicherheitskontrollen durchzuführen. Hierzu können insbesondere Sichtkontrollen von Taschen, Rucksäcken, Behältnissen und mitgeführten Gegenständen gehören.
Körperliche Durchsuchungen erfolgen nicht durch das Theaterpersonal. Soweit weitergehende Maßnahmen erforderlich erscheinen, kann die Polizei hinzugezogen werden.
Wer eine zumutbare Sicherheits- oder Einlasskontrolle verweigert oder verbotene beziehungsweise sicherheitsgefährdende Gegenstände mitführt, kann vom Zutritt ausgeschlossen oder zum Verlassen des Hauses aufgefordert werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der jeweils geltenden Vertragsbedingungen.
Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen kann das Personal Personen auffordern, Angaben zu ihrer Identität zu machen. Im Einzelfall kann um freiwillige Vorlage eines Ausweisdokuments gebeten werden. Bei berechtigtem Anlass kann die Polizei hinzugezogen werden.
6. Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Treppen, Durchgänge, Feuerwehrzufahrten, Sicherheits- und Brandmeldeeinrichtungen sind jederzeit freizuhalten. Im Theatersaal sind Notausgänge durch grüne Rettungszeichen gekennzeichnet.
Das Abstellen, Ablegen oder Aufhängen von Gegenständen in Gängen, auf Treppen, vor Türen, an Notausgängen oder in sonstigen Flucht- und Rettungswegen ist untersagt. Anweisungen des Personals zur Freihaltung der Wege sind unverzüglich zu befolgen.
7. Garderobe, Taschen und Gepäck
Aus Gründen des Brandschutzes, der Sicherheit und der geordneten Durchführung der Veranstaltungen sind Besucherinnen und Besucher verpflichtet, Garderobe und größere Gegenstände an der Besuchergarderobe abzugeben, soweit diese Gegenstände nicht ausdrücklich im Theatersaal zugelassen werden.
- Mäntel, Jacken, Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse, die größer als DIN A4 sind, sowie Regenschirme dürfen nicht in den Theatersaal mitgenommen, über Stühle gehängt, unter Stühlen abgelegt oder in Durchgängen platziert werden.
- Die Aufbewahrung an der Garderobe kostet 2,00 Euro je abgegebenem Stück, soweit nicht abweichend bekannt gemacht.
- Mit der Abgabe an der Garderobe kommt ein Verwahrungsverhältnis über die abgegebenen Kleidungs- und Gepäckstücke zustande. Bargeld, Ausweisdokumente, Zahlungskarten, Schmuck, elektronische Geräte, Schlüssel, Medikamente und sonstige Wertsachen oder empfindliche Gegenstände sind nicht mitabzugeben und verbleiben in der Verantwortung der Besucherinnen und Besucher.
- Die Rückgabe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke an die Person, die die Garderobenmarke vorlegt. Das Garderobenpersonal ist nicht verpflichtet, die Berechtigung dieser Person gesondert zu prüfen.
- Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der abgegebenen Stücke, spätestens mit Schließung der Garderobe oder Dienstende des zuständigen Personals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Rückgabe der Stücke dem Garderobenpersonal mitzuteilen.
- Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein Ersatzbetrag von 5,00 Euro erhoben werden. Wird die Garderobenmarke wieder aufgefunden und vorgelegt, wird der Ersatzbetrag erstattet.
Das kleine theater Bad Godesberg haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung abgegebener Garderobenstücke nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 50,00 Euro je Garderobenmarke begrenzt. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unbeschränkt. Für den Inhalt abgegebener Stücke, insbesondere Wertsachen und empfindliche Gegenstände, wird nur gehaftet, wenn das Theaterpersonal diese Gegenstände ausdrücklich und gesondert zur Verwahrung angenommen hat oder eine Haftung gesetzlich zwingend besteht.
8. Verbotene Gegenstände und störendes Verhalten
Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, Personen zu gefährden, den Veranstaltungsablauf zu stören oder Einrichtungen des Hauses zu beschädigen, ist untersagt. Hierzu gehören insbesondere:
- Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können;
- pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Feuerwerkskörper, explosive oder leicht entzündliche Stoffe;
- Glasbehälter, Dosen und sperrige Gegenstände, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen sind;
- Stöcke, Schirme, Fahnen, Transparente oder vergleichbare Gegenstände, soweit von ihnen eine Gefährdung oder erhebliche Sicht- oder Bewegungsbehinderung ausgehen kann;
- Drogen sowie sonstige gesetzlich verbotene Substanzen.
Personen, die erkennbar alkoholisiert sind, unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, sich aggressiv, diskriminierend, beleidigend, bedrohlich, belästigend oder sonst erheblich störend verhalten oder den sicheren Veranstaltungsbetrieb gefährden, können vom Zutritt ausgeschlossen oder aus dem Haus verwiesen werden.
9. Rücksichtnahme während der Veranstaltung
Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitwirkende und Mitarbeitende nicht gestört, gefährdet oder belästigt werden. Während der Vorstellung sind Gespräche, Geräusche und sonstige Störungen auf ein Minimum zu beschränken.
Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische Geräte sind während der Vorstellung auszuschalten oder in einen lautlosen Modus zu versetzen. Die Nutzung leuchtender Displays während der Vorstellung ist zu unterlassen, soweit sie andere Personen stören kann.
10. Rauchverbot
Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte. Das Rauchen ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Gebäudes gestattet, sofern solche Bereiche eingerichtet sind.
11. Speisen und Getränke
Der Verzehr von Speisen ist im Theatersaal grundsätzlich nicht gestattet. Getränke dürfen nur dann in den Theatersaal mitgenommen werden, wenn dies für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich zugelassen ist. Entsprechende Hinweise erfolgen durch Aushang, mündliche Information oder Anweisung des Personals.
Der hauseigene Getränkeverkauf findet, soweit nicht anders vereinbart oder bekannt gemacht, vor Beginn der Veranstaltung, in der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung statt. Glasbehälter dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen verwendet werden, soweit das Personal nichts anderes bestimmt.
12. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch Besucherinnen und Besucher
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Vorstellung oder sonstiger urheberrechtlich geschützter Inhalte sind ohne vorherige Genehmigung der Theaterleitung oder des jeweiligen Veranstalters nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Fotografien, Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Livestreams und sonstige Übertragungen aus dem Theatersaal.
Bei Verstößen kann das Personal die Einstellung der Aufnahme verlangen, die weitere Nutzung untersagen und die betreffende Person zum Verlassen des Hauses auffordern. Gesetzliche Ansprüche der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber bleiben vorbehalten.
13. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch das Theater oder beauftragte Dritte
Im Rahmen einzelner Veranstaltungen können durch das kleine theater Bad Godesberg, den jeweiligen Veranstalter oder beauftragte Dritte Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit gefertigt werden. Dies kann insbesondere Veröffentlichungen auf der Website, in sozialen Medien, in Pressemitteilungen, Programmheften, Jahresberichten oder vergleichbaren Kommunikationskanälen umfassen.
Auf entsprechende Aufnahmen wird, soweit dies nach Art und Umfang der Aufnahmen erforderlich und zumutbar ist, vor Ort durch Aushang, Hinweis am Eingang, Ansage oder auf sonst geeignete Weise hingewiesen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung können insbesondere eine Einwilligung, die Vertragserfüllung, gesetzliche Erlaubnistatbestände oder berechtigte Interessen sein. Die konkreten Informationen zur Datenverarbeitung, zu Verantwortlichen, Zwecken, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den jeweils bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
Besucherinnen und Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich vor Ort an das Personal wenden. Soweit möglich und zumutbar, wird hierauf bei der Durchführung der Aufnahmen Rücksicht genommen. Bei gezielten Einzelaufnahmen oder Interviews wird regelmäßig eine gesonderte Einwilligung eingeholt, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht.
14. Datenschutz
Das kleine theater Bad Godesberg verarbeitet personenbezogene Daten nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Dies betrifft insbesondere Daten im Zusammenhang mit Ticketkauf, Einlasskontrolle, Kontaktaufnahme, Veranstaltungsorganisation, Sicherheitsvorfällen, Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen, zu Betroffenenrechten und zu etwaigen Empfängerinnen und Empfängern der Daten sind der Datenschutzerklärung des kleinen theater Bad Godesberg zu entnehmen. Die Datenschutzerklärung ist in geeigneter Weise zugänglich zu machen, insbesondere online und/oder vor Ort.
15. Jugendschutz
Für Kinder und Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie etwaige veranstaltungsbezogene Altersfreigaben und Einlassbeschränkungen. Das kleine theater Bad Godesberg kann im Rahmen des Hausrechts und aus Gründen des Jugendschutzes weitergehende altersbezogene Zutrittsregelungen festlegen, soweit diese rechtzeitig bekannt gemacht werden.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen, soweit für die jeweilige Veranstaltung keine abweichende Regelung bekannt gemacht wird.
- Jugendliche ab 14 Jahren und unter 16 Jahren dürfen Veranstaltungen ohne Begleitung bis 22:00 Uhr besuchen, soweit die Veranstaltung und die geltenden Jugendschutzvorschriften dies zulassen. Danach ist der weitere Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
- Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen Veranstaltungen ohne Begleitung bis 24:00 Uhr besuchen, soweit die Veranstaltung und die geltenden Jugendschutzvorschriften dies zulassen. Danach ist der weitere Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
- Bei einzelnen Veranstaltungen kann der Einlass aus inhaltlichen, jugendschutzrechtlichen oder veranstaltungsbezogenen Gründen erst ab 16 oder 18 Jahren gestattet sein.
- Lehrkräfte, Gruppenleitungen, personensorgeberechtigte Personen und erziehungsbeauftragte Personen sind für das angemessene Verhalten der von ihnen begleiteten Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
- Bei Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person kann das Theater eine schriftliche Erziehungsbeauftragung sowie geeignete Nachweise zur Identität der sorgeberechtigten und der beauftragten Person verlangen. Die beauftragte Person muss volljährig sein. Im Einzelfall kann der Einlass verweigert werden, wenn Zweifel an der Wirksamkeit oder Ernsthaftigkeit der Beauftragung bestehen oder Gründe des Jugendschutzes entgegenstehen.
16. Barrierefreiheit
Der Theatersaal des kleinen theater Bad Godesberg befindet sich im Hochparterre und ist derzeit aufgrund baulicher Gegebenheiten nur über zwei Treppen mit insgesamt fünf Stufen erreichbar. Er ist deshalb aktuell leider nicht barrierefrei mit dem Rollstuhl zugänglich.
Eine behindertengerechte Toilette befindet sich in der benachbarten Stadthalle. Besucherinnen und Besucher mit Unterstützungsbedarf werden gebeten, sich möglichst vor dem Besuch mit dem Theater in Verbindung zu setzen, damit vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten geprüft und abgestimmt werden können.
17. Tiere und Assistenzhunde
Das Mitführen von Tieren in den Theatersaal ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind notwendige Assistenzhunde, soweit deren Mitnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist und der sichere Veranstaltungsablauf dadurch nicht gefährdet wird. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Mitnahme eines Assistenzhundes möglichst vorab anzukündigen.
18. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind beim Theaterpersonal abzugeben. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt und nur gegen geeigneten Nachweis der Berechtigung herausgegeben. Für die Aufbewahrung von Fundsachen kann nach Ablauf einer angemessenen Frist eine Weitergabe an die zuständige Fundbehörde erfolgen.
19. Schäden und Haftung
Besucherinnen und Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen. Beschädigungen oder Verunreinigungen von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattung, technischen Anlagen oder sonstigem Eigentum des Theaters sind unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
Das kleine theater Bad Godesberg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mitgebrachte Gegenstände außerhalb der Garderobenverwahrung wird keine Haftung übernommen, soweit kein gesetzlich zwingender Haftungsgrund besteht.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Besucherordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, die gesetzliche Regelung.
Diese Haus- und Besucherordnung tritt am 30.06.2025 in Kraft und ersetzt mögliche frühere Fassungen.
Der Vorstand des kleinen theater Bad Godesberg Nachfolger 2019 e. V.